Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger, der als wichtige Figur bei den Steuertricks gilt, wurde zu Haftstrafen verurteilt. Die rechtskräftigen Strafurteile belaufen sich auf insgesamt acht Jahre Haft und acht Jahre drei Monate.
Als Ideengeber und Wegbereiter der Cum-Ex-Geschäfte musste Berger die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Taterträgen akzeptieren. Neben den Haftstrafen gegen ihn wurden auch die finanziellen Konsequenzen rechtskräftig festgelegt.
Derzeit laufen weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte am Landgericht Bonn. Es wird erwartet, dass Berger voraussichtlich mehr als acht Jahre Haft verbüßen wird, und weitere Entscheidungen des Landgerichts Wiesbaden stehen noch aus.