Sonntag, 28.12.2025

Silvester – aber sicher!

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Die Stadt Erlangen hat kurz vor dem Jahreswechsel auf geltende Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern hingewiesen und Sicherheitstipps der Feuerwehr veröffentlicht. Anlass sind die erlaubten Tage für Feuerwerk, räumliche Einschränkungen sowie Hinweise zum Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden.

Wann und wo Feuerwerk erlaubt ist

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen in Erlangen nur am 31. Dezember und am 1. Januar verwendet werden. Das Zünden ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Kinder und Jugendliche dürfen unter Aufsicht nur ungefährliche Artikel wie Sternwerfer oder Wunderkerzen verwenden.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nicht gestattet in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Altenheimen sowie an besonders brandempfindlichen Orten wie dem Schloss. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen belegt werden.

Die Stadt verweist darüber hinaus auf die Belästigung vieler Menschen durch Feuerwerk, die Beunruhigung von wildlebenden Tieren und Haustieren sowie auf die zunehmende Diskussion um Feinstaubbelastungen in den Innenstädten. Vor diesem Hintergrund bittet die Stadt um gegenseitige Rücksichtnahme und um die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

Hinweise der Feuerwehr zur sicheren Handhabung

Die Feuerwehr empfiehlt, die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper genau zu beachten und keine Manipulationen an den Artikeln vorzunehmen. Es sollen nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und Prufung verwendet werden.

Feuerwerk und Knallkörper dürfen nur im Freien gezündet werden. Niemals darf gezielt auf Menschen geworfen oder gezielt auf Personen gezielt werden. Raketen und andere Feuerwerkskörper sollten nicht in der Nähe von Gebäuden wie Scheunen oder Dachstühlen abgefeuert werden. Abschussvorrichtungen wie leere Flaschen sind so auszurichten, dass Flugbahnen nicht in die Nähe von Gebäuden führen.

Alkoholisierte Personen sollten auf die Gefahren hingewiesen oder daran gehindert werden, Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren Stoffen oder Gebäuden zu zünden. Angebrannte Knallkörper sind sofort wegzuwerfen beziehungsweise sicher zu entsorgen. Mutproben wie das zu lange Halten eines bereits gezündeten Knallkörpers sind unbedingt zu unterlassen.

Auf Blindgänger ist besonders zu achten, gluhende Reste sind abzulöschen und sicher zu beseitigen. Brennbare Gegenstände sollten von Balkon und Terrasse entfernt werden, und Türen sowie Fenster, insbesondere Dachfenster und Luken, sind sorgfältig zu verschließen. Im Brandfall ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen.

Städtische Danksagung an Einsatzkräfte

Traditionell werden Oberbürgermeister Florian Janik und Bürgermeister Jörg Volleth am letzten Tag des Jahres Einsatzkräfte besuchen. Geplant sind Besuche bei Polizei, beim Bayerischen Roten Kreuz, beim Arbeiter Samariter Bund sowie bei der Feuerwehr. Die Stadtvertreter werden den hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften im Namen der Stadt für ihren Einsatz danken.

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