Der Erlanger Stadtrat hat einen neuen Hebesatz für die Grundsteuer B beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für private und gewerbliche Grundstücke ein Hebesatz von 625 Prozent. Die Stadt rechnet damit, das Einnahmenniveau aus dem Jahr 2019 wieder zu erreichen und sieht in der Maßnahme einen Schritt zur Haushaltskonsolidierung.
Beschluss und Begründung
Mit dem derzeitigen Hebesatz von 590 Prozent erwartet die Stadt für 2025 Einnahmen von knapp 23,7 Millionen Euro. Ziel der Erhöhung ist, das Steueraufkommen auf mindestens das Niveau von 2019 zu bringen, als die Einnahmen 24,4 Millionen Euro betrugen. Die Kämmerei schätzt das Aufkommen bei 625 Prozent auf 25,1 Millionen Euro.
Hintergrund ist eine Aufforderung der Regierung im Frühjahr, ein umfassendes Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen. Die Verwaltung hatte bereits im April eine Anhebung auf 625 Prozent vorgeschlagen. Dieser Vorschlag war zunächst mehrheitlich abgelehnt worden. Ohne die höhere Einnahmeteite konnten gegenüber der Regierung von Mittelfranken erforderliche Einsparziele nicht vollständig erreicht werden.
Auswirkungen für Eigentümer und Vergleich im Städtedreieck
Für Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer bedeutet der neue Hebesatz eine Steuererhöhung um rund sechs Prozent. Die Änderung betrifft alle Grundstücke gleichermaßen, weil die bayerische Berechnung der Grundsteuer seit Januar 2025 auf einer rein flächenbezogenen Grundlage beruht. Merkmale wie Lage, Baujahr oder Ausstattung spielen seitdem keine Rolle mehr.
Die Stadt weist darauf hin, dass sich die Messbeträge durch die Reform teilweise erheblich verändert haben. Nach Berechnungen der Kämmerei liegt in 61 Prozent der Fälle die zu entrichtende Grundsteuer für 2025 unter dem Wert von 2024. Im regionalen Vergleich bleibt Erlangen zunächst am unteren Ende: Fürth hat einen Hebesatz von 660 Prozent, Nürnberg liegt derzeit bei 780 Prozent und soll 2026 bei 750 Prozent liegen.
Verfahren und offene Fragen
Die Stadt bereitet rund 44 000 Gebührenbescheide vor, die Mitte Januar 2026 versendet werden sollen. Als Unsicherheitsfaktor nennt die Verwaltung noch nicht beschiedene Einsprüche beim Finanzamt, die die endgültigen Einnahmen beeinflussen können. Ziel der Maßnahme ist es, wieder genehmigungsfähige Haushalte zu erreichen, um Investitionen in Bereichen wie Kitas und Schulen zu ermöglichen.
Quelle anzeigen
Auch interessant:


