Mittwoch, 04.02.2026

Erlanger Heizvergleich: Wärmepumpen können über 20 Jahre günstiger sein als Gas

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Viele Eigentümerinnen und Eigentümer in Erlangen stehen vor der Entscheidung, ihre alte Gasheizung zu erneuern oder auf eine Wärmepumpe umzusteigen. Eine Gegenüberstellung von Investitions- und Betriebskosten sowie aktueller Förder- und Rechtslage ergibt, dass Wärmepumpen im dargestellten Beispiel über 20 Jahre wirtschaftlicher sein können.

Kostenvergleich: Anschaffung und Betrieb

Der Austausch einer Gasheizung schlägt im Beispiel mit durchschnittlich rund 16 000 Euro Anschaffungskosten zu Buche. Langfristig entstehen jedoch deutliche Folgekosten. Bei einem angenommenen Verbrauch von 15 000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr und einem Gaspreis von 0,10 Euro pro Kilowattstunde summieren sich die Brennstoffkosten über 20 Jahre auf mehr als 26 000 Euro. Zusätzliche Faktoren wie steigende Netzentgelte und ein ansteigender CO2-Preis erhöhen die Belastung. Für moderate CO2-Preissteigerungen werden Mehrausgaben von etwa 7 000 Euro über 20 Jahre angegeben. Unter Einbeziehung der Pflichtanteile erneuerbarer Energien und weiterer Effekte ergeben sich Gesamtkosten von mehr als 63 000 Euro.

Wärmepumpen erfordern eine höhere Anfangsinvestition. Das durchschnittliche Beispiel nennt rund 40 000 Euro. Staatliche Förderung kann die eigene Belastung jedoch deutlich reduzieren. Unter Annahme einer Jahresarbeitszahl von 3,5 und eines Wärmestrompreises von 0,25 Euro pro Kilowattstunde führen Stromkosten für 20 Jahre ebenfalls zu rund 26 000 Euro. Damit lägen die Gesamtkosten für die Wärmepumpe bei etwa 50 000 Euro, also rund 13 000 Euro unter den Kosten für die Gasvariante. Die Kombination mit einer Photovoltaikanlage kann die laufenden Kosten weiter senken.

Förderung und rechtliche Rahmenbedingungen

Nach dem KfW Programm 458 wird in der Regel 55 Prozent der Investitionskosten gefördert, maximal bis zu einer förderfähigen Summe von 30 000 Euro. Das entspricht einer Förderung von bis zu 16 500 Euro und einem verbleibenden Eigenanteil von etwa 23 500 Euro. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40 000 Euro können demnach bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.

Für Gasheizungen gelten schrittweise steigende Pflichtanteile erneuerbarer Energien. Für Anlagen, die bis zum 30. Juni 2026 eingebaut werden, beginnt die Verpflichtung ab 2029 mit 15 Prozent und steigt bis 2040 auf 60 Prozent. Für ab dem 1. Juli 2026 eingebaute Gasheizungen ist demgegenüber sofort ein Anteil von 65 Prozent vorgeschrieben. Weil Biogas derzeit deutlich teurer ist als fossiles Erdgas, können diese Vorgaben die Kosten für den Betrieb von Gasheizungen über zwei Jahrzehnte zusätzlich belasten. Zudem sieht das Gebäudeenergiegesetz in Verbindung mit dem Klimaschutzgesetz vor, dass der Einsatz fossiler Energieträger ab dem Jahr 2045 nicht mehr zulässig ist.

Kommunale Wärmeplanung und Beratungsangebote in Erlangen

Die Stadt Erlangen erarbeitet eine kommunale Wärmeplanung, die Gebiete identifiziert, in denen Nah- oder Fernwärme eine sinnvollere Option sein kann als eine individuelle Heizung. Erste Ergebnisse sind auf der Webseite klima-aufbruch.de/waermeplanung verfügbar. Interessierte können bei den Erlanger Stadtwerken anfragen, ob ein Anschluss an ein bestehendes oder geplantes Netz möglich ist. Kontaktadresse: waermewende@estw.de.

Welche Lösung im Einzelfall am wirtschaftlichsten und technisch sinnvollsten ist, hängt vom Gebäudebestand, baulichen Voraussetzungen und verfügbaren Fördermitteln ab. Zur Entscheidungsfindung stehen die städtische Energieberatung und das Energieberatungszentrum der Erlanger Stadtwerke zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich unter www.klima-aufbruch.de/energieberatung und auf der Seite des Energieberatungszentrums der ESTW unter https://www.estw.de/ebz. Für Rückfragen nennt die Stadt die E Mail adresse energiefragen@stadt.erlangen.de und die Telefonnummern (09131) 86 2935, 86 3410 und 86 2323 sowie die Telefonnummer des Energieberatungszentrums der ESTW (09131) 823 4424.

Die dargestellten Berechnungen beruhen auf den in der Pressemitteilung genannten Annahmen zu Energiebedarf, Preisen, Förderquoten und gesetzlichen Vorgaben. Konkrete Kosten und Fördermöglichkeiten können im Einzelfall abweichen und sollten in einer individuellen Energieberatung überprüft werden.

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