Die Stadt Nürnberg hat die Bereiche in der Innenstadt, in denen das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester verboten ist, erweitert. In einer amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 26 vom 17. Dezember 2025 nennt die Stadt nun auch Hinter den Fleischbänken und den Jakobsplatz als Verbotszonen. Angaben zufolge ist die Ausweitung eine Reaktion auf dichte Menschenansammlungen und wiederholte Gefährdungen von Kirchen und besonders brandempfindlichen Gebäuden.
Neue und bestehende Verbotszonen
Nach der Allgemeinverfügung der Stadt vom 8. Dezember 2025 gilt in einem weiträumigen Innenstadtbereich ein ganztägiges Abbrennverbot am 31. Dezember und am 1. Januar. Betroffen sind unter anderem der Bereich von der Lorenzkirche über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hinter den Fleischbänken, Hauptmarkt, Winklerstraße und Sebalduskirche bis zum Ölberg sowie der Jakobsplatz. Die zusätzlichen Verbotsflächen sollen verhindern, dass Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen und den Ständen des Winterdorfs gezündet werden.
Für das Areal rund um die Burg gelten engere zeitliche Beschränkungen. Dort ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember zwischen 21 Uhr und 2 Uhr verboten. Auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung und Landfreiung sind darüber hinaus Glasflaschen und zerbrechliche Gegenstände untersagt. Die betroffenen Flächen werden mit Hinweisschildern gekennzeichnet, die den Text Feuerwerk verboten: No Fireworks tragen.
Kontrollen, Zugangskontrollen und Sanktionen
Die Polizei kündigt verstärkte Kontrollen in den Verbotszonen an. Am Eingang zur Stadtfreiung an der Burg wird ein Sicherheitsdienst Taschenkontrollen durchführen. Mitgeführte Feuerwerkskörper sowie Glasflaschen und Gläser müssen abgegeben werden. Verstöße gegen die Regelungen können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
Rechtliche Grundlagen und Grenzen kommunaler Verbote
Nach Angaben der Stadt dürfen klassische Silvesterfeuerwerkskörper der Kategorie F2 nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen ab 18 Jahren verwendet werden. Generell ist das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet Paragraf 23 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung. Dieses Verbot gilt unabhängig von örtlichen Verbotsschildern.
Mehrere Bürger haben laut Stadt ein stadtweites Verbot von Feuerwerk gefordert. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass Gemeinden nach derzeitiger Rechtslage Feuerwerk nur in räumlich begrenzten Bereichen mit besonderen Gefahrenlagen untersagen können. Ein pauschales Verbot für ganze Stadtteile oder die gesamte Stadt sei rechtlich nicht möglich, da Verbote etwa nur für rein knallwirkende Erzeugnisse durchsetzbar wären, nicht jedoch für Leuchteffekte oder kombinierte Effekte, die die Mehrheit der Verkaufserzeugnisse ausmachen.
Verkehrsregelungen und Rettungswege
Um Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind mehrere Straßen in der Nähe der Burg zeitlich gesperrt. Die Sperrungen gelten von 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, und betreffen unter anderem die Vestnertormauer, die obere und untere Söldnersgasse, den Paniersplatz, die Burgstraße, die obere Schmiedgasse und die Bergstraße ab dem Denkmal von Albrecht Dürer. An den Zufahrten werden Durchfahrtssperren aufgestellt. Zudem gelten durchgehend absolute Halteverbote in Teilen der Söldnersgasse und in der Burgstraße während dieses Zeitraums.
Sicherheitsregeln und Appell der Stadt
Die Stadt erinnert an grundlegende Sicherheitsregeln beim Umgang mit Feuerwerk. Nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 mit einer Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung oder einer benannten Stelle sowie dem CE Zeichen dürfen verkauft und gezündet werden. Beim Abbrennen von F2 Feuerwerkskörpern ist ein Mindestabstand von acht Metern einzuhalten. Das Abschießen pyrotechnischer Gegenstände aus erlaubnisfreien Schreckschuss, Reizstoff oder Signalwaffen in der Öffentlichkeit ist untersagt und kann ebenfalls mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Die Stadt bittet alle, die Feuerwerk verwenden, die Verbote und Hinweise zu beachten und Abfälle wie Verpackungen und Restkörper wieder mitzunehmen.
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