Der Nürnberger Stadtrat hat am 28. Januar 2026 einstimmig die Gründung der Stiftung ‚Zuhause in Nürnberg‘ beschlossen. Die Stiftung soll städtische Immobilien langfristig sichern, Unterbringung für wohnungs- und obdachlose Menschen ermöglichen und Wohnungen zu vergünstigten Mieten für einkommensschwache Haushalte bereitstellen. Die Aufnahme der Arbeit ist für die Jahresmitte geplant.
Beschluss und Ziele
Mit dem Beschluss reagieren die Ratsfraktionen auf steigende Wohnkosten und wachsenden Bedarf an sozialem Wohnraum. Die Stadtverwaltung begründet die Maßnahme damit, dass die Instandhaltung und Bewirtschaftung kommunaler Wohnimmobilien unter den Bedingungen des städtischen Kernhaushalts zunehmend schwieriger werde. Durch die Überführung von Immobilien in eine Stiftung sollen diese Aufgaben außerhalb des laufenden Haushalts dauerhafter abgesichert werden.
Oberbürgermeister Marcus König betonte, bezahlbares Wohnen sei eine der drängendsten Fragen in der Stadt. Er verwies auf die Kombination aus Wohnungsbaupolitik, städtischer Wohnungsbaugesellschaft wbg und nun auch der Stiftung, um dauerhaft fairen Wohnraum zu schaffen und benachteiligten Menschen eine Chance auf ein sicheres Zuhause zu geben.
Finanzierung und Nutzung des Stiftungsvermögens
Die Stiftung ist als gemeinnützige Einrichtung angelegt. Sämtliches der Stiftung zugeführtes Vermögen darf ausschließlich zur Erfüllung der Stiftungszwecke verwendet werden. Geplant ist, dass die Stiftung zunächst Immobilien übernimmt, die sich im Besitz der Stadt befinden. Die daraus erzielten Mieteinnahmen sollen für die Instandhaltung und die nachhaltige Bewirtschaftung verwendet werden, mit dem Ziel, das Stiftungsvermögen zu sichern und weiteren Wohnraum zu schaffen.
Das Angebot richtet sich vorrangig an obdachlose Menschen und sozialleistungsberechtigte Haushalte. Zugleich ist vorgesehen, das Portfolio zu erweitern und auch Wohnungen zu unter dem Durchschnitt liegenden Mietpreisen an Personen mit geringem Einkommen oder Unterstützungsbedarf zu vermieten. Zudem soll die Stiftung bei Neuvermietungen auf eine ausgewogene soziale Mischung achten.
Ein weiterer Zweck der Stiftung ist die Aufklärung über Ursachen und Folgen von Wohnungslosigkeit sowie die Förderung des gesellschaftlichen Verständnisses für Wohnungsnot. Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, Immobilien oder Vermögen für soziale Wohnzwecke zu stiften.
Organisation und nächste Schritte
Die Stiftung wird durch einen Vorstand, einen Stiftungsrat und ein Kuratorium verwaltet. Vorstand und Stiftungsrat setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung und der Kommunalpolitik zusammen. Das Kuratorium soll Expertise aus der Wohnungslosenhilfe, aus Interessenvertretungen von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern und aus dem Finanzsektor einbringen. Für die Verwaltung ist eine externe Immobilienverwaltung geplant, die städtische Stiftungsverwaltung übernimmt Buchführung und Koordination mit den Prüfungsbehörden.
Zurzeit laufen vorbereitende Maßnahmen wie die Bewertung der einzubringenden Immobilien, die Klärung steuerlicher Fragen und die Abstimmung der Gründungsdokumente mit der Stiftungsaufsicht. Schon vor der formalen Gründung bietet das Sozialamt Beratungsgespräche für Interessierte an, die Zustiftungen in Erwägung ziehen.
Sozialreferentin Elisabeth Ries erklärte, bezahlbarer Wohnraum sei eine Voraussetzung sozialer Teilhabe und die Stiftung biete Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit, sich für eine sozial gerechte Stadt zu engagieren. Stadtkämmerer Thorsten Brehm hob hervor, die Struktur verbinde soziale Verantwortung mit einer nachhaltigen Nutzung von Immobilien und stärke die kommunale Handlungsfähigkeit auf dem Wohnungsmarkt.
Weitere Informationen stellt die Stadt unter nuernberg.de/internet/sozialamt_nbg/wohnraum.html bereit.
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