Freitag, 20.09.2024

Cum-Cum-Milliarden werden unzureichend zurückgefordert

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Tobias Frank
Tobias Frank
Tobias Frank ist ein erfahrener Wissenschaftsjournalist, der mit seinen verständlichen Erklärungen komplexer wissenschaftlicher Themen überzeugt.

In Deutschland könnten etwa 30 Milliarden Euro von Banken zurückgeholt werden, die sich an illegalen Cum-Cum-Aktiendeals beteiligt haben. Die Ermittlungen zu diesen Fällen verlaufen jedoch schleppend, trotz vorhandener rechtlicher Grundlagen und Urteile gegen diese Art von Steuervermeidung.

Das Bundesland Hessen hat bisher knapp 13,7 Millionen Euro von Cum-Cum-Fällen zurückgeholt, geht aber von einem deutlich höheren Steuerschaden aus. In ähnlicher Weise haben auch Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg Gelder zurückerhalten, die im Vergleich zum Gesamtschaden nur Bruchteile darstellen.

Im Koalitionsvertrag von 2021 betonte die Bundesregierung die Absicht, missbräuchliche Dividendenarbitragegeschäfte zu unterbinden und Steuerschäden zurückzufordern. Trotzdem sieht es so aus, als ob eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität entstehen soll, ohne die Cum-Cum-Fälle einzubeziehen.

Kritik an der schwachen Umsetzung der Rückforderungsgelder sowie der Ermittlung der Täter wird laut. Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Staatsanwaltschaften stehen in der Kritik.

Die mangelnde Effizienz der Finanzverwaltung und Ermittlungsbehörden in Bezug auf Cum-Cum-Aktiendeals wirft ernsthafte Fragen auf. Die unterschiedliche Behandlung von Steuerhinterziehung im Vergleich zu anderen Straftaten wird bemängelt. Eine entschlossenere Vorgehensweise und eine effektivere Struktur der Behörden könnten Deutschland zugutekommen, wie es beispielsweise in Frankreich praktiziert wird.

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