Mittwoch, 25.02.2026

Steuerer: Alles, was Sie über Ihre Steuererklärung wissen müssen

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Für zahlreiche Steuerzahler ist die Steuererklärung für das Jahr 2023 unumgänglich, insbesondere wegen der neuen steuerlichen Regelungen und Anpassungen, die den Veranlagungszeitraum betreffen. Es ist entscheidend, die relevanten Fristen zur Abgabe einzuhalten, um Verzögerungen und eventuelle Strafen zu vermeiden. Eine bedeutende Neuerung im Einkommensteuergesetz ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der die finanzielle Last dieser Gruppe mindert. Neben Änderungen beim Grundfreibetrag, dem Einkommensteuertarif sowie der Reichensteuer gibt es auch Anpassungen bei der Körperschaftsteuer und die Möglichkeit, Altersvorsorgebeiträge steuerlich abzusetzen. Die Verwendung elektronischer Datenübermittlungen und das Ausfüllen der Steuerformulare mithilfe von Vordrucken sollten ernst genommen werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Auch die Corona-Hilfen spielen eine Rolle in der Steuererklärung. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und die entsprechenden Richtlinien zu informieren, um gut vorbereitet in die Steuererklärung 2023 zu gehen.

Wichtige Änderungen im Einkommensteuergesetz

Aktuelle Änderungen im Einkommensteuergesetz (EStG) bringen wichtige Anpassungen für Steuerer, insbesondere im Hinblick auf die Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern in Personengesellschaften. Das BVerfG hat entschieden, dass diese steuerlichen Änderungen zu einer faireren steuerlichen Belastung führen sollen, insbesondere im Kontext von Umstrukturierungen. Im Jahressteuergesetz (JStG) wurden vom Bundestag und dem Finanzausschuss verschiedene Änderungen beschlossen, die sich auf den Grundfreibetrag und die Tarifentlastung auswirken. Zudem kommt eine Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags, die vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. Diese Neuerungen könnten erheblichen Einfluss auf Ihre Steuererklärung 2023 haben und sollten unbedingt beachtet werden.

Pflichtveranlagung vs. Antragsveranlagung

Im deutschen Steuerrecht unterscheidet man zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung. Die Pflichtveranlagung gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) trifft Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten oder Nebeneinkünfte erzielen. In diesen Fällen ist eine Steuererklärung beim Finanzamt zwingend notwendig. Dies dient vor allem der Feststellung der Steuerpflichtigen und kann oft zu einer Steuererstattung führen. Für viele Arbeitnehmer ist die Pflichtveranlagung daher besonders relevant, da das Finanzamt die Steuererklärung automatisch anfordert, wenn die festgelegten Kriterien erfüllt sind. Im Gegensatz dazu steht die Antragsveranlagung, bei der Steuerpflichtige freiwillig eine Steuererklärung einreichen, um gegebenenfalls eine Erstattung zu beantragen. Hierbei ist es wichtig, die Abgabefristen zu beachten, um keine Fristen zu versäumen und mögliche Vorteile im Steuerrecht zu nutzen.

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