Das Gesetz zur Selbstbestimmung Neue Identität ermöglicht queeren Menschen in Erlangen die Änderung ihres Namens und Geschlechtseintrags beim Standesamt. Dieser Schritt zur Selbstbestimmung wurde durch einen Stichtag ab dem 1. November festgelegt, wobei die Anmeldung dazu vor drei Monaten erfolgen musste.
Diese Maßnahme markiert einen wichtigen Fortschritt in der Anerkennung und Akzeptanz verschiedener Identitäten in der Gesellschaft. Die Möglichkeit, den Namen und Geschlechtseintrag offiziell zu ändern, bietet queeren Menschen in Erlangen die Chance, ihre Identität authentisch zu leben und stärkt ihre Selbstbestimmung.