Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall weiterhin beobachtet werden darf, was die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens näher rücken lässt. Doch es gibt Warnungen vor den Risiken eines solchen Verbotsverfahrens und die betonte Notwendigkeit, die AfD anders zu bekämpfen. Ein Verbotsverfahren müsste wasserdicht sein, um ein Scheitern zu vermeiden. Es wird klargestellt, dass autoritäres Denken nicht einfach verboten werden kann und dass eine lebendige, attraktive Demokratie eine Notwendigkeit ist, um das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen.
Demokratische Parteien werden zum Handeln aufgefordert, um das Vertrauen zurückzugewinnen. Es wird die Meinung vertreten, dass eine Änderung des Grundgesetzes und eine stärkere Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats erforderlich sind, um dieser Herausforderung angemessen zu begegnen.