Der Verfassungsgerichtshof wird angerufen, um die strengen Cannabis-Regeln in Bayern zu überprüfen. Eine Popularklage gegen das bayerische Gesetz wird eingereicht, da es als rechtswidrig angesehen wird und gegen den gesetzlichen Paradigmenwechsel im Umgang mit Cannabis verstößt.
Themen des Artikels umfassen die Prüfung der bayerischen Cannabis-Regeln durch den Verfassungsgerichtshof, die Popularklage gegen das bayerische Gesetz, die strengen Regeln für das Kiffen in Bayern und die Teil-Legalisierung von Cannabis in Bayern.
In Bayern ist das Kiffen auf Volksfesten und in der Gastronomie streng verboten. Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, das Rauchverbot auf öffentliche Flächen auszuweiten. Das Rauchen von Cannabis ist beispielsweise im Englischen Garten in München untersagt. Seit dem 1. April ist die Teil-Legalisierung von Cannabis in Bayern für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt.
Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) verteidigt das bayerische Gesetz zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums und sieht einer möglichen Klage gelassen entgegen.