Das EU-Lieferkettengesetz wurde kürzlich angenommen und hat das Ziel, Menschenrechte weltweit zu stärken. Es betrifft Unternehmen, die von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren, und zielt darauf ab, den Klimawandel einzudämmen.
Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen zur Rechenschaft und erfordert Pläne zur Einhaltung der Klimaziele. Verbraucher sollen durch den Kauf nachhaltiger Produkte entlastet werden. Politik und Zivilgesellschaft begrüßen den EU-Beschluss, während Wirtschaftsvertreter Forderungen an die Bundesregierung richten.
Unterschiede zum deutschen Gesetz liegen in der Haftbarkeit und der Unternehmensgröße. Das Gesetz wurde im Verhandlungsprozess abgeschwächt, indem die Betroffenheitsgrenzen erhöht und eine Übergangsfrist eingeführt wurden.
Das EU-Lieferkettengesetz wird weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher haben. Die Abmilderung des Gesetzes im Verhandlungsprozess sowie die Reaktionen von Politik und Wirtschaft zeigen Uneinigkeiten und Wettbewerbsnachteile.