Der Ministerrat der EU hat eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beschlossen, die neue Vorschriften für Staatsschulden und Haushaltsdefizite in der EU einführt. Die Reform beinhaltet individuelle Lageberücksichtigung, Schuldenquoten, Defizitquote und Sanktionen bei Überschreitung von Obergrenzen.
Die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beinhaltet neue Regelungen für Staatsschulden und Haushaltsdefizite in der EU. Obergrenzen für Schulden und Defizite werden definiert, wobei bei Übertretung Sanktionen verhängt werden. Der Schuldenstand soll nicht höher als 60 Prozent des BIP sein, und das Defizit darf nicht über drei Prozent des BIP liegen. Die individuelle Lage von Ländern wird stärker berücksichtigt, und Reform- und Investitionspläne können zur Verlängerung des Schuldenabbaus führen.
Kritiker bemängeln, dass die Schuldenregeln notwendige Investitionen in Bereiche wie Klimaschutz und soziale Belange einschränken. Einige EU-Mitgliedstaaten haben die Reform kritisch bewertet, während andere wie Deutschland zufrieden mit den neuen Regelungen sind.