Die Hofmann-Gruppe hat kürzlich die Gründe für den Verkauf an den Konzern Veolia bekannt gegeben. Dieser Schritt hat direkte Auswirkungen auf Mieter, insbesondere in Bezug auf die Heizkostenabrechnung und die CO2-Abgabe. Ab dem Jahr 2023 haben Mieter erstmals die Möglichkeit, einen Teil der CO2-Kosten aus der Heizkostenabrechnung zurückzufordern.
Die neuen Regelungen betreffen Mieter von Gebäuden mit Zentralheizung, bei denen der Vermieter verpflichtet ist, den Anteil an CO2-Kosten gesondert auszuweisen und abzuziehen. Mieter mit direktem Vertrag müssen selbst aktiv werden, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Es besteht jedoch eine Frist von sechs Monaten, um diesen Anspruch durchzusetzen. Die Verbraucherzentrale Bayern stellt einen kostenlosen CO2-Rechner zur Verfügung, der es Mietern ermöglicht, die Kosten selbst zu berechnen.
Experten empfehlen Mietern, von dieser neuen Regelung Gebrauch zu machen und Geld vom Vermieter zurückzufordern. Zusätzlich bietet die Verbraucherzentrale Bayern Beratung und Hilfe in Bezug auf die neuen Rechte von Mietern an.