Samstag, 16.11.2024

Kiffen auf dem Balkon: Erlaubt oder ein Grund zur Kündigung?

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Miriam Fischer
Miriam Fischer
Miriam Fischer ist eine kreative Redakteurin, die mit ihrer Fähigkeit, packende Geschichten zu erzählen und ihre Leser zu fesseln, bekannt ist.

Die Legalisierung von Cannabis hat in Deutschland zu vielen rechtlichen Fragen und Diskussionen geführt. Vor allem der Konsum in Wohngebieten und öffentlichen Veranstaltungsorten wirft rechtliche Ungewissheiten auf und sorgt für Konflikte zwischen Nachbarn und Mietern. In diesem Artikel behandeln wir die Themen Legalisierung von Cannabis, rechtliche Fragen zum Kiffen, Rauchen auf dem Balkon, Rauchen beim Festival sowie die Unterschiede zwischen dem Rauchen innerhalb und außerhalb der Wohnung.

Seit dem 1. April 2024 ist der Anbau und Besitz von Cannabis straffrei, allerdings nur in bestimmten Mengen. Der Konsum von Cannabis ist legal, unterliegt aber Einschränkungen, die ähnlich denen beim Rauchen von Zigaretten sind. Dies wirft Fragen auf, wie zum Beispiel die Erlaubnis zum Kiffen auf dem Balkon und das Rauchen beim Festival.

Es ist wichtig zu beachten, dass rauchende Bewohner verpflichtet werden können, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen. Jedoch gehört das Rauchen in der Wohnung zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und ist durch das Grundgesetz geschützt. Klauseln im Mietvertrag, die das Rauchen in der Wohnung verbieten, sind daher ungültig. Dennoch können rauchbedingte Verunreinigungen nicht grundsätzlich zu Schadensersatzansprüchen führen, es sei denn, sie sind nicht mehr allein durch Schönheitsreparaturen behebbar.

Im Extremfall kann starke Geruchsbelästigung im Treppenhaus durch die Verweigerung einfacher Maßnahmen wie Lüften zur fristlosen Kündigung führen. Diese rechtlichen Unterschiede in der Behandlung des Rauchens innerhalb und außerhalb der Wohnung sind bedeutend und können zu Konflikten führen.

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