Mieter haben ab 2023 erstmals die Möglichkeit, einen Teil der CO2-Kosten aus der Heizkostenabrechnung zurückzufordern. Dies ermöglicht der kostenlose CO2-Rechner der Verbraucherzentrale Bayern.
Die neue Regelung betrifft insbesondere Gebäude mit Zentralheizung. Vermieter müssen den Anteil an CO2-Kosten gesondert ausweisen und abziehen. Mieter, die einen direkten Vertrag haben, müssen selbst aktiv werden, um ihren Anspruch geltend zu machen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Mieter sechs Monate Zeit haben, um ihren Anspruch auf Rückerstattung geltend zu machen. Diese Möglichkeit sollten Mieter unbedingt nutzen, um Geld vom Vermieter zurückzufordern.
Für Beratung und Hilfe steht die Verbraucherzentrale Bayern zur Verfügung. Mieter sollten diese Unterstützung in Anspruch nehmen, um von ihren Rechten Gebrauch zu machen.