Freitag, 20.09.2024

Was bedeutet ‚ledig‘? Definition, Herkunft und Verwendung im Deutschen

Tipp der Redaktion

Clara Wagner
Clara Wagner
Clara Wagner ist eine leidenschaftliche Kulturjournalistin, die mit ihrem feinen Gespür für Trends und Entwicklungen im Kultursektor begeistert.

Im Deutschen beschreibt der Begriff ‚ledig‘ einen Familienstand, der anzeigt, dass eine Person nicht verheiratet ist. Neben der Definition umfasst ‚ledig‘ auch die richtige Rechtschreibung und Grammatik, da es als Adjektiv fungiert. Etymologisch stammt ‚ledig‘ vom mittelhochdeutschen Wort ‚letech‘, was so viel wie ‚frei‘ oder ‚ungebunden‘ bedeutet. Zu den Synonymen für ‚ledig‘ zählen unter anderem ’single‘ und ‚unehelich‘. Zudem hat ‚ledig‘ auch Auswirkungen auf steuerliche und erbrechtliche Belange, da es rechtliche Konsequenzen hinsichtlich Verpflichtungen oder Nachlässen mit sich bringen kann. So können ledige Personen als alleinige Wappenfiguren in ihrer Familiengeschichte hervortreten.

Herkunft des Begriffs ‚ledig‘

Der Begriff ‚ledig‘ hat seine Wurzeln im Mittelhochdeutschen mit dem Wort ‚lede‘, das so viel wie ‚unverheiratet‘ bedeutet. Im Laufe der Zeit entwickelte er sich weiter und fand seinen Weg in die moderne Rechtschreibung der deutschen Sprache. ‚Ledig‘ beschreibt nicht nur den Zustand des Unverheiratetseins, sondern steht auch synonym für Begriffe wie ‚ungebunden‘ oder ‚befreit‘. In der Grammatik wird ‚ledig‘ häufig in Kombination mit anderen Begriffen wie ‚geschieden‘, ‚verheiratet‘ oder ‚verwitwet‘ verwendet, um den jeweiligen Beziehungsstatus präzise zu definieren. Im Wortschatz, besonders im Zusammenhang mit dem Goethe-Zertifikat B1, spielt ‚ledig‘ eine wichtige Rolle als Beispiel für einen zentralen Ausdruck der deutschen Sprache.

Verwendung im Deutschen

Im Deutschen bezeichnet der Begriff ‚ledig‘ den Familienstand einer Person, die weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Die Definition von ‚ledig‘ ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und hat sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte, die bei der Beurteilung von Rechtsfolgen eine Rolle spielen. Die Bedeutung von ‚ledig‘ ist nicht nur im rechtlichen Sinne wichtig, sondern auch im Alltagsleben, da sie den sozialen Status einer Person beschreibt. Synonyme wie ‚unverheiratet‘ verdeutlichen den Kontext, während Duden und DWDS als maßgebliche Quellen für die Grammatik des Begriffs dienen. Die Etymologie des Wortes ‚ledig‘ zeigt seine Wurzeln auf und unterstreicht dessen verankerte Verwendung im deutschen Sprachraum.

Übersetzung und Synonyme

Das Adjektiv ‚ledig‘ beschreibt den Zustand, unverheiratet und ohne feste Partnerschaft zu sein. In der deutschen Rechtschreibung wird es als ‚ledig‘ geschrieben und hat eine klare Bedeutung, die im Wortschatz vieler Sprachen präsent ist. Die englische Übersetzung für ‚ledig‘ lautet ’single‘ und bezeichnet ebenso eine Person ohne große Verpflichtungen oder Sorgen in Bezug auf eine Partnerschaft. Synonyme für ‚ledig‘ umfassen Begriffe wie ‚frei‘ oder ‚unverheiratet‘, die in unterschiedlichen Kontexten verwendet werden können. Die Etymologie des Wortes liefert interessante Einblicke in seine Entwicklung und Verwendung in der Grammatik der deutschen Sprache.

Weitere Nachrichten

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Aktuelle Nachrichten