Während der Bergkirchweih in Erlangen gilt vom 21. Mai bis einschließlich 1. Juni ein flächiges Abstellverbot für Sharing E Scooter in der Innenstadt und auf dem Burgberg. Die Maßnahme soll die Sicherheit erhöhen und Unfälle sowie Trunkenheitsfahrten verhindern. Stadt und Anbieter haben demnach ein gemeinsames Konzept erarbeitet, das auch technische Sperren vorsieht.
Geltungsbereich und technische Sperren
In dem genannten Zeitraum ist das Abstellen und Anmieten von Sharing E Scootern innerhalb der Verbotszone nicht möglich. Anbieter werden die Fahrzeuge vor Beginn der Bergkirchweih aus dem Gebiet entfernen und technische Mittel einsetzen, damit Fahrzeuge dort weder abgestellt noch ausgeliehen werden können. Der räumliche Umgriff der Parkverbotszone ist einer Karte der Stadt zu entnehmen.
Ausweichzonen am Rand der Sperrfläche
Am Rand der Verbotszone hat die Stadt drei Parkzonen ausgewiesen. Diese befinden sich am Mobilpunkt am Großparkplatz, am Mobilpunkt Mozartstraße und am Zollhausplatz. Die Anbieter kontrollieren diese Flächen regelmäßig, um ausreichend Abstellplätze für Nutzende zu gewährleisten.
Verhaltensregeln und rechtliche Hinweise
Nutzende werden aufgefordert, beim Fahren und Abstellen der E Scooter andere Verkehrsteilnehmende nicht zu behindern oder zu gefährden. Die Anbieter informieren ihre Kundinnen und Kunden per In App Benachrichtigung über die Parkverbotszone und die geltenden Regeln. Außerdem sind die Anbieter angehalten, während des Veranstaltungszeitraums Reaktionstests in ihren Anwendungen bereitzustellen.
Für E Scooter gelten dieselben Vorschriften zu Alkohol und Drogen wie für Pkw. Der Grenzwert für Alkohol liegt bei 0,00 Promille für Personen bis 21 Jahre und für Fahranfänger in der Probezeit. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder die Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge werden entsprechend der geltenden Gesetze geahndet.
Vorbereitungen für Aufbau und Ablauf der Veranstaltung
Bereits vor Beginn der Bergkirchweih wurde eine weitere Parkverbotszone im Bereich des Bergkirchweihgeländes ausgewiesen. Die Maßnahme umfasst die Bergstraße, An den Kellern und den Schützenweg und soll den Aufbau für Wirte und Schausteller ohne Behinderungen ermöglichen.
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