Die Volljährigkeit in Deutschland ist rechtlich mit dem Erreichen des Lebensalters von 18 Jahren verbunden und wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Ab diesem Zeitpunkt sind Personen als volljährig, auch als Mündigkeit oder Großjährigkeit bezeichnet, und somit rechtsfähig. Sie sind in der Lage, selbstständig Verträge abzuschließen und für ihre Handlungen rechtlich verantwortlich zu sein. Die gesetzliche Verankerung der Volljährigkeit markiert einen entscheidenden Schritt in der Entwicklung von der Kindheit ins Erwachsenenleben, auch für sogenannte Careleaver, die ihre eigene Selbstständigkeit entwickeln. In der Gesellschaft wird die Volljährigkeit oft mit der Erwartung verbunden, dass junge Erwachsene eigenverantwortlich Entscheidungen treffen und ihre Rechte und Pflichten als volljährige Personen wahrnehmen.
Strafmündigkeit und rechtliche Verantwortung
Strafmündigkeit markiert einen entscheidenden Punkt im Leben junger Menschen und spielt eine zentrale Rolle in der rechtlichen Verantwortung. Laut § 19 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind Heranwachsende zwischen 14 und 17 Jahren strafmündig, wobei der Gesetzgeber die persönliche Reife und sittliche Entwicklung berücksichtigt. Im Gegensatz dazu sind Kinder unter 14 Jahren nach dem Gesetzbuch schuldunfähig, was bedeutet, dass sie für ihr Handeln nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Die Frage der Strafmündigkeit hängt nicht nur vom Alter ab, sondern auch von der geistigen Entwicklung des Jugendlichen. Das Jugendstrafrecht verfolgt das Ziel, straffälligen Heranwachsenden durch Erziehung und Rehabilitation zu helfen, anstatt sie ausschließlich zu bestrafen. Somit wird das Unrecht der Tat in den Kontext der individuellen Umstände und der persönlichen Reife des Täters gestellt.
Geschäftsfähigkeit und Vertragsabschlüsse
Mit der Volljährigkeit erlangt eine Person die volle Geschäftsfähigkeit, was bedeutet, dass sie berechtigt ist, eigenständig rechtliche Handlungen vorzunehmen. Nach § 105a BGB können volljährige Personen, ohne die Genehmigung eines gesetzlichen Vertreters, Verträge abschließen und Rechtsgeschäfte tätigen. Die Fähigkeit zur Einsichtsfähigkeit ist entscheidend dafür, ob eine Person die Tragweite ihrer Entscheidungen und Handlungen versteht. Eine volljährige Person gilt nicht nur als geschäftsfähig, sondern auch als befähigt, alle üblichen rechtlichen Handlungen vorzunehmen, die zur Ausübung der eigenen Rechte erforderlich sind. Dies schließt das Abschluss von Verträgen sowie die Verantwortung für eigene Verpflichtungen ein. Das Genehmigungssystem, das für minderjährige Personen besteht, entfällt mit der Volljährigkeit, was zu einer erhöhten Eigenverantwortung führt.
Elternrolle und Tipps bei der Volljährigkeit
Volljährigkeit stellt einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung junger Menschen dar. Ab dem 18. Lebensjahr sind sie nicht nur rechtlich als erwachsene Personen anerkannt, sondern tragen auch die Verantwortung für ihre Entscheidungen. Eltern verlieren zwar die gesetzliche Vertretung, sollten jedoch weiterhin Unterstützung bieten, insbesondere bei der Handhabung von Vollmachten, Versicherungen und Verträgen. Es ist ratsam, sich über die Rechte und Pflichten volljähriger Personen zu informieren, um vermeiden, unüberlegte Entscheidungen zu treffen. Junge Erwachsene sind nun befugt, eigene Anträge zu stellen, Ausbildungsverträge zu unterschreiben und Einwilligungen zu erteilen. Ein enger Austausch zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern hilft, Herausforderungen beim Ausziehen und der finanziellen Selbständigkeit erfolgreich zu meistern.
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