Montag, 01.06.2026

Rock im Park 2026 in Nürnberg: Spielzeiten, Lärmgrenzen, Verkehrsregeln und Campingverbot

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Das Rock im Park Festival kehrt von Freitag bis Sonntag, 5. bis 7. Juni 2026, an das Zeppelinfeld und in den Volkspark Dutzendteich zurück. Das Gelände wird bereits am Donnerstag, 4. Juni, geöffnet. Die Veranstaltung ist wie im Vorjahr ausverkauft. Die Stadt Nürnberg hat organisatorische Vorgaben zu Spielzeiten, Lärmschutz, Verkehrsführung, Sperrungen und einem Campingverbot außerhalb der ausgewiesenen Flächen bekanntgegeben.

Spielzeiten und Lärmschutz

Die Open Air Konzerte beginnen an allen drei Tagen jeweils zwischen 12:30 Uhr und 12:50 Uhr. Auf der großen Open Air Bühne auf dem Zeppelinfeld, der Utopia Stage, darf bis 23:00 Uhr gespielt werden. Auf der kleineren Open Air Bühne hinter der Arena, der Mandora Stage, gilt eine Spielzeit bis 1:00 Uhr. Die Innenbühne in der Arena, die Orbit Stage, kann bis 2:00 Uhr bespielen.

Als rechtliche Grundlage für die zulässigen Immissionswerte gelten die Technische Anleitung Lärm, kurz TA Lärm, und die 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes. Demnach ist das Festival als sogenanntes seltenes Ereignis eingestuft. Gemessen am nächstgelegenen Wohngebäude gelten folgende Mittelungspegel: von Konzertbeginn bis 23:00 Uhr außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A), innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A), und in der Nacht von 23:00 Uhr bis 6:00 beziehungsweise 7:00 Uhr 55 dB(A). Ruhezeiten sind werktags 6:00 bis 8:00 Uhr und 20:00 bis 23:00 Uhr sowie an Sonn und Feiertagen 7:00 bis 9:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und 20:00 bis 23:00 Uhr. Kurzzeitige Spitzenwerte sind bis 23:00 Uhr um bis zu 20 dB(A) und nach 23:00 Uhr um bis zu 10 dB(A) zulässig.

Die Einhaltung der Pegel wird während der gesamten Veranstaltung von einem externen Sachverständigen kontinuierlich gemessen und aufgezeichnet. Überschreitungen werden dem Ordnungsamt gemeldet und müssen durch eine Reduzierung der Lautstärke durch den Veranstalter behoben werden. Nach Abschluss der Veranstaltung erhält das Ordnungsamt eine vollständige Dokumentation der Messwerte. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass private Lautsprecher, Autoradios und vergleichbare Geräte außerhalb des Veranstaltungsgeländes nicht hörbar sein dürfen.

Verkehr, Zufahrt und Sperrungen

Die Hauptanreise wird wie in den Vorjahren ab Donnerstag Nacht erwartet. Trotz des Feiertags am Donnerstag sind mehrere verkehrliche Einschränkungen zu beachten. Die Stadt verweist auf die Anreisehinweise des Veranstalters und den Einsatz einer Navigationslösung, die Besuchende zu den verfügbaren Parkflächen leitet. Für Inhaberinnen und Inhaber von Tagestickets stehen keine eigenen Parkplätze zur Verfügung. Diese Gäste werden gebeten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad anzureisen.

Die Otto Bärnreuther Straße wird stadteinwärts auf Höhe der Auffahrt zur Karl Schönleben Straße bis zur Münchener Straße gesperrt. Der stadteinwärtige Verkehr wird über die Auffahrt zur Karl Schönleben Straße in Richtung Münchener Straße umgeleitet. Die Sperrung soll voraussichtlich im Laufe des Montags, 8. Juni, aufgehoben werden. In der Valznerweiherstraße und in der Dr. Luise Herzberg Straße werden Haltverbote eingerichtet. Fahrzeuge in diesen Bereichen müssen bis spätestens Donnerstag, 4. Juni, 0:00 Uhr entfernt sein. Ziel der Maßnahmen ist eine Reduzierung des Parkdrucks in angrenzenden Wohngebieten. Zur Unterstützung werden Ordnerdienste eingesetzt.

Bei der Anfahrt ist zudem zu berücksichtigen, dass auf der Regensburger Straße Arbeiten stattfinden, die den Verkehr auf jeweils eine Spur je Richtung einschränken. Besuchenden wird empfohlen, den ausgewiesenen Verkehrsführungen zu folgen und die Anreise über die Regensburger Straße mit anschließendem Linksabbiegen in die Breslauer Straße zu nutzen. Trotz Steuerungsmaßnahmen sind bei dichtem Anreiseaufkommen Staus auf den Hauptzufahrtswegen nicht auszuschließen. Anderen Verkehrsteilnehmenden wird besonders Donnerstagmorgen und -vormittag geraten, die Zufahrtsstraßen zum Festivalgebiet weiträumig zu umfahren.

Sperrungen von Straßen und Wegen

Das Veranstaltungsgelände ist von Dienstag, 2. Juni, bis einschließlich Dienstag, 9. Juni, für öffentlichen Fuß, Rad und Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Nicht passierbar sind unter anderem die Große Straße in Nord Süd Richtung zwischen Bayernstraße und Karl Schönleben Straße, die Fuß und Radwege durch den Volkspark Dutzendteich zwischen Münchener Straße und Zeppelinstraße sowie die Zeppelinstraße zwischen Bayernstraße Herzogstraße und Beuthener Straße.

Darüber hinaus sind die Hans Kalb Straße ab Regensburger Straße und die Beuthener Straße ab Poststraße nur für Fußgänger und Radfahrer geöffnet. Das Stadionbad ist dementsprechend ausschließlich zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. Der Fuß und Radweg entlang der Ostseite der Münchener Straße zwischen Bauernfeindstraße und Bayernstraße ist gesperrt. Die Wege auf der Westseite der Münchener Straße und entlang der Bayernstraße bleiben offen. Der Radweg in der Bayernstraße ist wie außerhalb der Festivalzeit nur in Richtung Westen durchgängig befahrbar. Entlang der Münchener Straße und der Bayernstraße gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 Kilometer pro Stunde und es finden Radarkontrollen statt.

Campingverbot und Durchsetzung

Die Stadt hat per Allgemeinverfügung ein Camping und Grillverbot auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen im Umfeld des Festivalgeländes ausgesprochen. Das Verbot gilt vom Donnerstag, 4. Juni, 0:00 Uhr, bis Montag, 8. Juni, 24:00 Uhr und umfasst ein Gebiet, das unter anderem die Schultheißallee, Weddigenstraße, Regensburger Straße, Ben Gurion Ring, Valznerweiherstraße, Breslauer Straße, Gleiwitzer Straße, Karl Schönleben Straße, Münchener Straße, Dr. Luise Herzberg Straße, Brunecker Straße und Ingolstädter Straße einschließt.

Untersagt sind das Aufstellen und das Bewohnen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen Vorrichtungen zum Zweck des Wohnens sowie das Benutzen von Grills und das Entzünden offener Feuerstellen auf den genannten Straßen und an diese Straßen angrenzenden öffentlichen Flächen. Private Flächen sind von dem Verbot nicht betroffen. Gegenstände, die entgegen dem Verbot aufgestellt werden, müssen auf Anweisung von Polizei oder städtischen Bediensteten sofort entfernt werden. Falls dies nicht erfolgt, können die Gegenstände auf Kosten der Verantwortlichen entfernt werden. Für eine Ersatzvornahme berechnet die Stadt 55 Euro pro erforderlicher Person und angefangener Stunde.

Die angekündigten Maßnahmen sollen das Wohnumfeld entlasten und Folgeschäden wie Müllablagerungen und unkontrolliertes Grillen verhindern. Die Stadt stellt zugleich Beschwerdewege bereit, um unmittelbare Störungen wie laute Musik oder falsch parkende Fahrzeuge zu melden.

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