Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das nächtliche Fahren von Mährobotern im gesamten Kreisgebiet untersagt. Ziel der Regelung ist der Schutz wildlebender Tiere, vor allem des Europäischen Igels. Das Verbot tritt am 20. August 2026 in Kraft und umfasst die Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang.
Hintergrund
Als Begründung verweist das Landratsamt auf den Rückgang der Population des Europäischen Igels in Deutschland, dokumentiert in der im Jahr 2020 aktualisierten Roten Liste der Säugetiere. Ursachen seien unter anderem der Verlust geeigneter Lebensräume und das Fehlen von Hauptnahrungsquellen. Infolge dessen suchen Igel vermehrt städtische Ersatzhabitate auf, etwa Grünanlagen, Friedhöfe und private Gärten. In diesen Bereichen können Mähroboter in der Dämmerung und nachts zu tödlichen Kollisionen oder schweren Verletzungen bei den Tieren führen.
Inhalt der Regelung
Auf Anordnung von Landrat Martin Meier gilt das Verbot im gesamten Landkreis. Es betrifft die Inbetriebnahme von Mährobotern in der genannten Nachtzeit. Die Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar und wird im Amtsblatt des Landkreises bekanntgegeben. Ausnahmen und Befreiungen von dem Verbot sind möglich und können bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.
Praktische Folgen für Nutzer
Für Eigentümer und Betreiber von Mährobotern bedeutet die Verfügung, dass automatische Mähprogramme in den festgelegten Nachtstunden unterbleiben müssen, es sei denn, es wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Behörde hat die Regelung als einheitliche Schutzmaßnahme für wild lebende Tiere im Kreisgebiet begründet.
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